Das Sprechvermögen nehmen wir als etwas ganz Normales hin, solange es wie selbstverständlich funktioniert. In verschiedenen Lebensphasen können Sprechvermögen und Sprachentwicklung aber verzögert sein. Hierzu zählen z.B. die falsche Lautbildung, beeinträchtigte Grammatik und fehlerhafter Satzbau.

In diesem Zusammenhang spricht man von Störungsbildern, die eine Sprachtherapeutin diagnostizieren und behandeln kann. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die verschiedenen Störungsbilder informieren, die ich in der Praxis behandle.

 

... bei Kindern

  • Störungen des Spracherwerbs
  • Stottern
  • Stimmstörungen
  • Gestörter Schriftspracherwerb
  • Myofunktionelle Störungen

 

... bei Jugendlichen und Erwachsenen

  • Stottern
  • Stimmstörungen
  • Aphasie
  • Dysphagie
  • Dysarthrie/Dysarthrophonie

 

Wer bezahlt eine Sprachtherapie?

Die meisten Patienten sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ein Sprachtherapeut wird immer dann aktiv, wenn ein behandelnder Arzt nach einer ausführlichen Diagnostik zu einer Sprachtherapie rät und ein Rezept verordnet.

Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Sprachtherapie. Patienten sollten sich vor Beginn einer Behandlung bei ihrer Versicherung über die Modalitäten informieren.

 

Weitere Informationen

Hier erhalten Sie aktuelle Informationsbroschüren.